Der Windpark Gomadingen entsteht im Landkreis Reutlingen auf der Schwäbischen Alb. Fünf moderne Windenergieanlagen erzeugen künftig rund 65 Millionen Kilowattstunden Strom aus Windkraft – genug, um rechnerisch mehr als 21.500 Haushalte zu versorgen. Mit einem Nachrangdarlehen können Sie die regionale Energiewende unterstützen und zugleich von den Erträgen des Projekts profitieren.

Das Beteiligungsmodell

Die Beteiligung erfolgt über ein Nachrangdarlehen. Teilnehmen können Bürgerinnen und Bürger aus Gomadingen und den angrenzenden Gemeinden.

Technische Daten und 
Informationen zum Windpark

  • Gesamtleistung: 31 Megawatt
  • Analgentyp: Vestas V162
  • Anlagenzahl: 5 Windenergieanlagen
  • Baubeginn: Juli 2024
  • Inbetriebnahme: Frühjahr 2026
  • Projektentwickler: RES und Windkraft Schonach GmbH
  • Betreiber nach Fertigstellung: Octopus / RES bleibt Servicepartner

Konditionen Bürgerbeteiligung Windpark 
Gomadingen

  • Beteiligungsspanne: 500 - 10.000 Euro
  • Volumen: 350.000 bzw. 650.000 Euro
  • Laufzeit: 5 und 8 Jahre
  • Zinssatz: 5 % bzw. 5,75 %
  • Berechtigtenkreis: Postleitzahlen 72531, 72532, 72829
  • Beteiligungsart: Nachrangdarlehen
  • Weitere Informationen und genaue Beteiligungskonditionen in Kürze verfügbar

Beteiligung in Kürze möglich

 

Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz:​

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.​

Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen wird der Windpark Gomadingen GmbH & Co. KG gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt in Kürze. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden.​

Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.​